
FATCA-AbkommenNeben vielen anderen Ländern hat auch die Schweiz mit den USA einen Staatsvertrag zur erleichterten Umsetzung von FATCA abgeschlossen. Auf der Basis dieses Staatsvertrags (sogenanntes FATCA-Abkommen) wurde schliesslich ein Schweizer FATCA-Gesetz erlassen, das per 30. Juni 2014 in Kraft getreten ist. Durch das FATCA-Abkommen wird der Implementierungsaufwand für schweizerische Finanzinstitute reduziert.Das FATCA-Abkommen, das momentan zwischen der Schweiz und den USA in Kraft ist, richtet sich nach dem sogenannten Modell 2. Nach diesem Modell melden schweizerische Finanzinstitute die meldepflichtigen Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen Kunden direkt an die US-Steuerbehörde IRS. Ohne Zustimmung erfolgt eine anonymisierte, aggregierte Meldung gewisser Kontoinformationen. Auf der Basis der aggregierten Meldung kann die US-Steuerbehörde schliesslich mittels eines Amtshilfegesuchs die Übermittlung von spezifischen Kunden- und Kontodaten verlangen, sofern dies im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA vorgesehen ist.Das FATCA-Abkommen nach dem Modell 2 ist einseitig. Es werden nur Kontoinformationen aus der Schweiz in die USA geliefert, nicht aber umgekehrt.
Das soll sich in Zukunft ändern.
Am 8. Oktober 2014 hat der Bundesrat ein Mandat für Verhandlungen mit den USA über einen Wechsel zu einem reziproken FATCA-Abkommen nach dem Modell 1 beschlossen. Geplant ist also, dass bestimmte Kontoinformationen künftig in beide Richtungen fliessen.
Allerdings werden die FATCA-Meldungen aus den USA in die Schweiz weniger umfassend ausfallen, als jene von der Schweiz in die USA.Anders als beim Modell 2-Abkommen gehen die Meldungen des Finanzinstitutes beim Modell 1-Abkommen nicht direkt an die US-Steuerbehörde, sondern an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), welche die Informationen dann an die US-Steuerbehörde weiterleitet.Ein FATCA-Abkommen nach dem Modell 1 hat für Schweizer Banken gewisse Vorteile:
FATCA-AbkommenNeben vielen anderen Ländern hat auch die Schweiz mit den USA einen Staatsvertrag zur erleichterten Umsetzung von FATCA abgeschlossen. Auf der Basis dieses Staatsvertrags (sogenanntes FATCA-Abkommen) wurde schliesslich ein Schweizer FATCA-Gesetz erlassen, das per 30. Juni 2014 in Kraft getreten ist. Durch das FATCA-Abkommen wird der Implementierungsaufwand für schweizerische Finanzinstitute reduziert.Das FATCA-Abkommen, das momentan zwischen der Schweiz und den USA in Kraft ist, richtet sich nach dem sogenannten Modell 2. Nach diesem Modell melden schweizerische Finanzinstitute die meldepflichtigen Kontod.


FATCA-AbkommenNeben vielen anderen Ländern hat auch die Schweiz mit den USA einen Staatsvertrag zur erleichterten Umsetzung von FATCA abgeschlossen. Auf der Basis dieses Staatsvertrags (sogenanntes FATCA-Abkommen) wurde schliesslich ein Schweizer FATCA-Gesetz erlassen, das per 30. Juni 2014 in Kraft getreten ist. Durch das FATCA-Abkommen wird der Implementierungsaufwand für schweizerische Finanzinstitute reduziert.Das FATCA-Abkommen, das momentan zwischen der Schweiz und den USA in Kraft ist, richtet sich nach dem sogenannten Modell 2. Nach diesem Modell melden schweizerische Finanzinstitute die meldepflichtigen Kontod. Allerdings werden die FATCA-Meldungen aus den USA in die Schweiz weniger umfassend ausfallen, als jene von der Schweiz in die USA.Anders als beim Modell 2-Abkommen gehen die Meldungen des Finanzinstitutes beim Modell 1-Abkommen nicht direkt an die US-Steuerbehörde, sondern an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), welche die Informationen dann an die US-Steuerbehörde weiterleitet.Ein FATCA-Abkommen nach dem Modell 1 hat für Schweizer Banken gewisse Vorteile:
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