Draussen ist nur noch das Weltall
Am Beispiel der Schweizer Banken lässt sich zeigen, wie nachteilig Protektionismus wirkt. Sindy Schmiegel wünscht sich mehr Mut, eine offene Welt zuzulassen.

Für die Schweiz ist es daher wichtig, dass der AIA-Standard möglichst praktikabel und fair ist. Darum haben sich die Schweizer Regierung und die Banken in der OECD stark dafür eingesetzt, dass der AIA-Standard die folgenden Prinzipien erfüllt:
Der nun geltende Standard berücksichtigt diese Punkte weitgehend. Dank unseren konstruktiven und begründeten Vorschlägen, und dank der Unterstützung der Schweizer Behörden, hat die OECD wesentliche Anliegen der Schweizer Finanzindustrie im Standard berücksichtigt (insbesondere im Auslegungskommentar). Der konstruktive Schweizer Beitrag bei der Erarbeitung des Standards wurde von der OECD ausdrücklich gewürdigt.
Auch die Umsetzung des Standards im Schweizer Recht haben wir eng begleitet (siehe unsere Stellungnahmen im Kasten „Unsere Standpunkte“). Darüber hinaus haben wir beim Erstellen der Schweizer AIA-Wegleitung intensiv mit der ESTV zusammen gearbeitet.
Der AIA-Standard ist ein Paket aus vier Elementen, welche im OECD-Dokument „Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten“ (siehe unten) enthalten sind.
Das ganze AIA-Paket finden Sie hier.
Damit der AIA-Standard in der Schweiz anwendbar wird, muss er in nationale Gesetze und andere Vorschriften umgesetzt werden. Es sind dies:
Am 1. Dezember 2016 wurde das AIA-Qualifikationsgremium konstituiert. Es behandelt Auslegungsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem AIA in der Schweiz stellen. In der Auslegung ist die Schweiz aber nicht autonom. Vielmehr sind die Vorgaben des globalen Standards der OECD zu beachten.
Die Leitung des AIA-Qualifikationsgremiums liegt bei der ESTV und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF. Beteiligt sind zudem die folgenden Institutionen:
Die Schweiz folgt seit jeher den internationalen Standards in Steuerfragen. Das heisst, sie hält sich an den von der OECD etablierten Standard und liefert bisher auf Anfrage Informationen über Konten von ausländischen Steuerpflichtigen an die Steuerbehörden der jeweiligen Länder. Mit dem AIA werden zukünftig Konto- und Depotinformationen jährlich automatisch an die Steuerbehörden der teilnehmenden Staaten übermittelt. Das Bankkundengeheiminis kann so von ausländischen Kunden nicht missbraucht werden, um im Wohnsitzland Steuern zu hinterziehen. Aber auch mit dem AIA bleiben die Informationen der Bankkunden gut geschützt, denn die Steuerbehörden sind an den Datenschutz und das Spezialitätsprinzip gebunden (siehe oben). Zudem bleibt das Bankkundengeheimnis als Berufsgeheimnis erhalten. Das heisst, es gilt für Schweizer Banker immer noch eine Schweigepflicht über ihre Kunden und deren Konten und Depots. Der Schutz der Privatsphäre bleibt für die Schweizer Banken ein wichtiges Anliegen. Mehr Informationen zum Schutz der Privatsphäre finden Sie hier.